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Umweltschutz statt Öko-Symbolik
Vorschriften sind Job-Killer
Taten statt Worte
Leistung muss sich lohnen

Müliweiher

Ein Biberpaar staut einen Weiher, dessen Besitzer werden zur Kasse gebeten: Verlangt wird eine Gesuchseingabe für das Stauwehr und eine Gebühr.

Zu einem Landgut gehören seit der Zeit, als es noch kein kantonales Wasseramt gab, eine wasserbetriebene Mühle und ein Mühliweiher. Vor mindestens 300 Jahren wurde der Bach auf dem Land der Liegenschaft gestaut. Vor ca. 60 Jahren wurde der Mühlebetrieb, das heisst, das wasserbetriebene Sägewerk, eingestellt. Vor wenigen Jahren hat dann der Naturschutz den verlandeten Weiher wieder ausgebaggert und unter Naturschutz gestellt.

Letztes Jahr hat sich schliesslich zur Freude der Anwohner ein Biberpaar eingenistet und das Stauwehr mit Ästen und Blättern weiter erhöht. Zudem dient der Weiher als Klärbecken der ARA der Gemeinde, bevor der Bach dann in die Thur mündet.

Im letzten Frühling meldete sich dann ein Beamter des AWEL (Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft) der Baudirektion des Kantons Zürich. Nach mehrmaliger Besichtigung und einer Bestandesaufnahme verlangte er vom Eigentümer eine neue Gesuchseingabe für das Stauwehr des Müliweihers. Zudem hat er dem Eigentümer eine Konzessionsgebühr in vierstelliger Frankenhöhe in Aussicht gestellt.

Da die Landvögte von Kyburg als ehemalige Erbauer des Wehrs nicht mehr belangt werden können, wird der Eigentümer wohl oder übel versuchen, die Gebühr dem Biberpaar überzuwälzen …

 

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